Einfache Buchhaltung

Die Selbstständigkeit ermöglicht viele Freiheiten – aber sie ist auch mit Pflichten verbunden. Die Buchhaltung ist für die meisten eine lästige Aufgabe. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen niedergeschrieben werden. Zudem muss man alle Rechnungen und Belege aufheben. Nur so lassen sich die Umsätze und der Gewinn oder Verlust ermitteln. Wenigstens gibt es für Freiberufler und Kleinunternehmer eine Ausnahme. Sie sind von der ordentlichen Buchhalter wien befreit. Für sie reicht eine einfache Buchführung aus. Im Folgenden wird beschrieben, was man darunter genau versteht.

Was ist Buchführungspflicht?

Die Begrifflichkeit “Buchführungspflicht” verwirrt etwas, weil man meinen könnte, dass es Fälle gibt, bei welchen nicht Buch geführt werden muss. Aber jeder Selbstständige muss Einnahmen und Ausgaben nachweisen und buchen. Da gibt es keinerlei Ausnahme. Ansonsten würde man auch den Überblick über den Umsatz und die Gewinne oder Verluste verlieren. Das Finanzamt will ja schließlich seine Steuern ordentlich berechnen können.

Zwischen der einfachen und doppelten Buchführung gibt es Unterschiede.

Zu der einfachen Buchführung kommen wir noch später und erklären diese genauer. Die doppelte Buchführung ist das, was man mit der Buchführungspflicht meint. Auch das wird später erläutert.

Die einfache Buchführung

Die einfache Buchhaltung hält, was sie auch verspricht. Definitiv ist diese recht einfach. Man benötigt lediglich ein Kassenbuch, welches auch aus einer Excel-Liste bestehen kann. Dort trägt man monatlich sämtliche Einnahmen und Ausgaben ein. Es ist zu vermerken, ob diese in bar bezahlt wurden oder auf dem Konto gut geschrieben wurden. Die Einnahmen und Ausgaben kann man so direkt miteinander verrechnen. Dies ergibt dann einen Gewinn oder Verlust. Das ist die zu versteuernde Zahl.

Ziel ist es, Am Ende eines Geschäftsjahres einen einfachen Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben zu erhalten.

Wem dient die einfache Buchführung?

Es gibt insgesamt drei Kriterien, die es ermöglichen, dass man nicht buchführungspflichtig ist.

– Das Unternehmen hat keinen Handelsregistereintrag

– Der Gewinn beträgt in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren weniger als 60.000 Euro

– Die Jahresumsätze sind in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren unter 600.000 Euro

Dies gilt für alle Gewerbetreibenden sowie den Kleinunternehmern. Eingetragene Kaufleute, welche einen Handelsregistereintrag haben, aber die Punkte 2 und 3 erfüllen, sind ebenfalls befreit. Als Freiberufler bestehen keinerlei Kapitalgrenzen. Hier reicht die einfache Buchführung immer. Auch im landwirtschaftlichen Bereich gibt es ein paar sonderregeln, auf die wir aber nicht weiter eingehen wollen, um nicht den Rahmen zu sprengen.

 

Welche Rechtsform sollte man wählen?

kleinere Einzelunternehmen sowie Gewerbetreibende haben das Recht der einfachen Buchführung. Aber Vorsicht! Selbstständige, die dauerhaft Gewinne einfahren und über die 60.000 Euro jährlichen Gewinn kommen, müssen letztendlich zur doppelten Buchführung wechseln. Ab dann sollte man auf jeden Fall ein Steuerberatungsbüro hinzuzuziehen. Dieses nimmt die monatliche Buchhaltung ab und übernimmt sämtlichen Papierkram. Das kostet Geld, rechnet sich aber am Ende, da man so schwerwiegende Fehler vermeiden kann.

Wie funktioniert die einfache Buchführung genau?

Wie schon oben beschrieben, muss man für die einfache Buchführung einfach ein Buch anlegen, ganz gleich, ob in Papierform oder digital. Alle Einnahmen und Ausgaben werden dort vermerkt. Dies sollte zumindest chronologisch und zudem nach den Einnahmen und Ausgaben getrennt erfolgen, damit es übersichtlich bleibt. Man kann auch ein einfaches Buchführungsprogramm dafür nutzen. Dann muss man nicht selber rechnen.

Fazit

Leider geht es in de4r Selbstständigkeit nicht ohne Papierkram. Wer jedoch von der ordentlichen Buchführungspflicht befreit ist und die einfache Buchführung machen darf, hat es recht leicht. Man muss einfach alle Einnahmen und Ausgaben eintragen. Steigen die Gewinne, kommt man leider irgendwann nicht mehr um einen Steuerberater herum, der dann die doppelte Buchführung übernehmen kann, aber natürlich Geld kostet. Dies ist jedoch eine gute und sinnvolle Investition, da so gravierende Fehler vermieden werden können. Zudem kann man den Steuerberater auch als Ausgabe absetzen.

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